zum Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung
für Migranten mit dauerhaften Aufenthaltstatus
Zielgruppe /Zugangsvoraussetzungen /Bewerbungsverfahren / weitere Informationen
Eine Besonderheit im beruflichen Gymnasium bietet unsere Schule mit dem Sonderlehrgang an, der nach zwei Jahren mit der Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung abschließt. Teilnahmeberechtigt sind Ausländer/innen, die über einen auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus und über ein Hochschulzugangszeugnis aus ihrem Herkunftsland verfügen.
Der Unterricht findet im Klassenverband statt. Das Schwerpunktfach ist Wirtschaftslehre und ein besonderes Gewicht liegt auf dem Fach Deutsch. Wir unterstützen die Studierenden intensiv bei ihrer Berufs- und Studienorientierung. Weitere Maßnahmen, die die Integration fördern, sind ein Betriebspraktikum, Studientage und Studienfahrten sowie sozialpädagogische Unterstützung
Der Sonderlehrgang vermittelt in Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu einem Studium an einer Fachhochschule bzw. einer Hochschule in Deutschland sowie zur Übernahme qualifizierter Tätigkeiten in Wirtschaft, Verwaltung und Technik befähigen.
Folgende Zugangsvoraussetzungen sind zu erfüllen:
Zuständig für das Bewerbungsverfahren ist das Staatliche Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis, Hessen-Homburg-Platz 8, 63452 Hanau. Anmeldungen erfolgen zum 1. April eines Jahres.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
Der Unterricht findet im Klassenverband statt.
Die Stundentafel sieht folgenden Unterricht vor:
Im Fach Politik und Wirtschaft werden die Studierenden gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern des beruflichen Gymnasiums unterrichtet.
Ergänzend zum Unterricht werden mindestens zwei Praktika durchgeführt sowie Wochenendseminare zur Berufs- und Studienorientierung.
Mit erfolgreicher Versetzung in die Jahrgangsstufe 13 erwerben die Studierenden den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Der zweijährige hessische Sonderlehrgang endet mit der bestandenen Abschlussprüfung zur Hochschulzugangsberechtigung.
Schriftlich geprüft werden das Schwerpunktfach Wirtschaft oder Technik sowie die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. Jeder Prüfling muss sich mindestens einer mündlichen Prüfung unterziehen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern der Stundentafel erzielt werden.
Downloads