Voll- und Teilzeitschule / Stundentafeln / Aufnahme / Abschlussprüfungen / Technische Betriebswirtschaft / Bewerbungsunterlagen / weitere Informationen
Die berufliche Weiterbildung an Fachschulen qualifiziert die Studierenden für die Übernahme von Aufgaben im mittleren Funktionsbereich von Wirtschaft und Verwaltung, für die unternehmerische Selbstständigkeit oder für ein weiterführendes Studium an einer Hochschule.
Die Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker/zur Staatlich geprüften Technikerin wird in zwei Formen angeboten:
Vollzeit in den Fachrichtungen Elektrotechnik (Schwerpunkt: Energietechnik und Prozessautomatisierung) und Maschinentechnik (Schwerpunkt Maschinenbau). Die Dauer beträgt zwei Jahre.
Teilzeit für Berufstätige in den oben genannten Fachrichtungen Elektro- und Maschinentechnik sowie Chemietechnik (Schwerpunkt Labortechnik) über einen Zeitraum von vier Jahren. Der Unterricht findet an vier Abenden in der Woche statt.
Die Stundentafel umfasst neben den schwerpunktbezogenen Lernfeldern folgenden Unterricht im allgemeinen Bereich: Deutsch, Englisch, PWRU (Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt), Berufs- und Arbeitspädagogik sowie Mathematik.
Folgende Lernfelder werden im Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung unterrichtet:
Folgende Lernfelder werden im Schwerpunkt Maschinenbau unterrichtet:
Folgende Lernfelder werden im Schwerpunkt Labortechnik unterrichtet:
Für die Aufnahme benötigen die Bewerberinnen und Bewerber
In der Teilzeitform kann die berufliche Tätigkeit während der Weiterbildung abgeleistet werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können, sofern sie eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Fachschule aufgenommen werden, wenn sie in einer Feststellungsprüfung unserer Schule ihre fachliche Eignung nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerberinnen und Bewerber in den zweiten Ausbildungsabschnitt aufgenommen werden, d.h. in das zweite Jahr der Vollzeitform oder in das dritte Jahr der Teilzeitform.
Die Abschlussprüfung zum Staatlich geprüften Techniker oder zur Staatlich geprüften Technikerin ist bestanden, wenn in den Fächern des Pflichtbereichs aus dem 2. Ausbildungsabschnitt, im Fach des Wahlpflichtbereichs, in der Projektarbeit und in den beiden schriftlichen Prüfungsarbeiten mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Eine mangelhafte Leistung kann mit einer guten oder zwei befriedigenden Leistungen ausgeglichen, eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden.
An der Zweijährigen Fachschule können folgende Prüfungen abgelegt werden:
(Hinweis: Das Zeugnis über die bestandene Ausbildereignungsprüfung gilt nur in Zusammenhang mit der Abschlussprüfung der Zweijährigen Fachschule. Vor Aufnahme der Ausbildertätigkeit muss das Zeugnis über die bestandene Ausbildereignungsprüfung von der zuständigen Kammer anerkannt werden.)
In Zusammenarbeit mit CertEuropA zertifiziert die LGS nach den Richtlinien des EOQ Qualitätsfachpersonal zur/zum Qualitätsbeauftragten (QB). Die Ausbildung und Prüfung unterliegt der hessischen "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Zweijährigen Fachschulen" vom 05. Juli 2011 (ABl. 8/11) in der jeweils geltenden Fassung.
Technische Betriebswirtschaft
Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, kann sich an unserer Schule noch weiter qualifizieren. Dafür bieten wir in den Fachrichtungen Maschinentechnik und Elektrotechnik eine Ergänzungsausbildung mit dem Schwerpunkt technische Betriebswirtschaft an. Sie ist ebenfalls in Vollzeit oder in Teilzeit möglich (Dauer: ein halbes bzw. ein ganzes Jahr).
Bewerbungsunterlagen
Unterrichtsgeld und Gebühren
Für die Benutzung von Räumen, Maschinen und Geräten ist ein Ersatzgeld in Höhe von 50 EUR im Studienhalbjahr zu zahlen. Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. Für Exkursionen, weiterführende Literatur, Taschenrechner und Material ist im Laufe der gesamten Ausbildung mit Kosten von ca. 1500 EUR zu rechnen. Die Studierenden sollten über einen privaten PC verfügen.
BAFöG
Für die Gewährung von Schüler-BAFöG ist das jeweilige Landratsamt zuständig.
Für die Gewährung von Meister-BAFöG (Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz) ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig. Für den Main-Kinzig-Kreis ist dies das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Gießen (www.studentenwerk-giessen.de):
Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Gießen
(www.studentenwerk-giessen.de)
Otto-Behagel-Straße 23
35394 Gießen
Tel.: 0641/40008-0,
E-Mail: ausbildungsfoerderung@studwerk.uni-giessen.de.
Bei Soldaten auf Zeit ist eine Förderung im Rahmen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr möglich.
Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Ludwig-Geißler-Schule.