(§§9 und 10 der BS-Verordnung vom 19.10.2006)
Der mittlere Abschluss wird Ihnen unter folgenden Voraussetzungen anerkannt:
- Nachweis des Hauptschulabschlusses
- Nachweis von fünf Jahren Unterricht in einer Fremdsprache mit im Durchschnitt befriedigenden Leistungen oder
- Teilnahme an 240 Stunden Wahlunterricht Englisch an der Ludwig-Geißler-Schule, Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen
- 80 Stunden Deutsch an der Ludwig-Geißler-Schule, Abschluss mit mindestens ausreichenden Leistungen
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit "Gesamtnote" von mindestens 3,0 (gem. VO § 5/3)
- Erfolgreiche Facharbeiter- oder Gesellenprüfung
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